Bekannter Versender (für Luftfracht)

Der weltweite Alarm nach den Sprengstoff-Funden vom Oktober 2010 (manipulierte Farbpatronen in einem Drucker) führten dazu, dass die Sicherheitsbestimmungen für Luftfrachtsendungen deutlich verschärft wurden.

Die Verfahren <link internal-link>Known Consignor (Bekannter Versender) und Regulated Agent (Reglementierter Beauftragter) basieren auf dem Annex 17 der ICAO (International Civil Aviation Organisation), einer Organisation der UNO, der über 190 Staaten der Welt angehören.

Die Europäische Union, wie auch die Schweiz, haben entschieden, dieses Konzept in ihrem Geltungsbereich anzuwenden und in die jeweilige nationale Gesetzgebung zu überführen.

In der Schweiz ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), respektive das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) für die Verankerung, Einführung, Umsetzung und Kontrolle des Konzeptes verantwortlich.

Ziel:

Das Verfahren Bekannter Versender/Reglementierter Beauftragter hat zum Ziel, eine Sicherheitskette vom Produzenten bis zur Airline sicherzustellen.

Deshalb gilt: <link internal-link>Luftfrachtsendungen von einem Bekannten Versender (bsp. <link internal-link>Unisto), welche den vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen unterzogen und durch Reglementierte Beauftragte (Spediteure) befördert wurden und am Flughafen bei der Fluggesellschaft, respektive deren Handling Agent, angeliefert werden, erfüllen alle notwendigen Bedingungen des Verfahrens.

Vorteil

Diese Luftfrachtsendungen müssen keinen systematischen, zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterzogen werden.

  • Schnellere Abwicklung = keine Lieferverzögerungen
  • keine zusätzlichen Kontrollkosten am Flughafen

Falls nicht zertifiziert

Ist ein Unternehmen nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf.

Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen.

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